FAQ Bewegtbildstandard

Was ist der Bewegtbildstandard?

In den Auswertungssystemen der AGF ist derzeit der so genannte „Marktstandard TV“ für TV-Analysen voreingestellt. Das bedeutet, dass für alle Auswertungen per Default Daten zur Nutzung an TV-Geräten ausgegeben werden. Der „Marktstandard Bewegtbild“ ist seit 01.01.2023 in AGF SCOPE verfügbar. Er muss jedoch für TV-Auswertungen aktiv ausgewählt werden. Diese Nutzungsdaten beziehen sich nicht nur auf TV, sondern umfassen auch Streaming, abhängig von den Auswertungstypen. Ab 01.01.2024 wird der „Marktstandard Bewegtbild“ zur führenden Berichtsebene für TV (Default).

 

Seit wann gibt es den Marktstandard Bewegtbild?

Die AGF misst seit 2014 Streaming und weist seit 2017 konvergente Reichweitendaten für die bei ihr unter Messung stehenden Angebote aus. Seither gibt es auch den Marktstandard Bewegtbild. Mit Bereitstellung seit 01.01.2023 ist ein überarbeiteter Marktstandard Bewegtbild verfügbar. Daten vor dem 01.01.2023 stehen in AGF SCOPE nicht mehr zur Verfügung.

 

Warum wird der Default des Marktstandards verändert?

Die Mediennutzung hat sich im letzten Jahrzehnt fundamental verändert. Für die verschiedenen Marktparteien (Sender, Vermarkter, Mediaagenturen, werbungtreibende Unternehmen) werden konvergente Daten immer wichtiger, weil sie Auskunft darüber geben, wie intensiv Content und Werbung über alle Endgeräte und Plattformen hinweg genutzt werden. Dem trägt die Umstellung Rechnung. Denn es ist für den Markt zentral, eine gemeinsame Basis zu haben, um TV- und Streaming-Reichweiten gegenüberzustellen und die veränderte Angebots- und Wettbewerbsstruktur abzubilden. Mit der Bereitstellung des Marktstandards Bewegtbild werden dafür die Weichen gestellt.

 

Gibt es dann künftig noch einzelne Daten für TV, Desktop und Mobile?

Ja, die Nutzung der einzelnen Ausspielwege wird auch künftig einzeln ermittelbar sein. Die Nutzung an OTTDevices (Smart-TVs, Streaming-Sticks, etc.) wird aktuell bereits als Desktop-Nutzung berücksichtigt. Zukünftig, mit dem Rollout weiterer Messrouter im AGF-Panel, wird diese Nutzung gesondert ausgewiesen.

 

Wann erfolgt die Umstellung auf den Marktstandard Bewegtbild? Wie ist der Zeitplan?

Ab 01.01.2024 wird der „Marktstandard Bewegtbild“ die führende Berichtsebene für TV sein.

Zum 31.07.2023 wurde VIDEOSCOPE 1.4 abgeschaltet und AGF SCOPE die alleinige Auswertungssoftware.

 

Kann weiterhin optional im Marktstandard TV ausgewertet werden?

Ja, der Marktstandard TV ist auch in AGF SCOPE auswertbar. Der Marktstandard TV wird auch über das Jahr 2023 zur Verfügung stehen. Ein genaues Timing zur Verfügbarkeit wird noch innerhalb der AGF Gremien abgestimmt.

 

Warum wird die Grundgesamtheit erweitert?

Derzeit ist die Grundgesamtheit der AGF die „Wohnbevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland in Privathaushalten mit mindestens einem Fernsehgerät in Gebrauch und einem deutschsprachigem Haupteinkommensbezieher“.

Angesichts des veränderten Mediennutzungsverhaltens ist es wichtig, auch Haushalte zu berücksichtigen, die kein klassisches TV-Gerät mehr besitzen, wenn man gesamthaft Aussagen über die Bewegtbildnutzung in Deutschland treffen will. Daher wird die Grundgesamtheit um Non-TV-Haushalte erweitert, in denen mit mindestens einem Gerät Online-Content empfangen werden kann, beispielsweise über Smartphone, Tablet, PC oder Laptop.

Mit den 5.400 Panel-Haushalten mit rund 11.000 Panelisten bildet die AGF eine Grundgesamtheit von 38,777 Mio. TV-Haushalten ab. Dazu kommen im Bewegtbildstandard knapp 2 Mio. Non-TV-Haushalte. In Summe liegt das Bewegtbildpotenzial damit bei rund 40,467 Mio. Haushalten und 78,908 Mio. Personen ab 3 Jahren.

 

Inwieweit ist das AGF-Panel von den Veränderungen betroffen?

Das AGF-Panel steht im Zentrum der Forschungsaktivitäten der AGF. Ihm gehören rund 5.400 Haushalte mit ca. 11.000 Panelisten an. Als ein verkleinertes, strukturgleiches Abbild der Grundgesamtheit muss es die Erweiterung auf das Bewegtbilduniversum mitgehen. Entsprechend wurde aus dem TV-Panel, das der Partner GfK im Auftrag der AGF betreibt, das AGF-Panel, dem auch Non-TV-Haushalte angehören, die keinen Fernseher besitzen, aber über Online-Devices wie Smartphones und Tablets streamen können.

 

Wie viele Haushalte und Personen gehören den AGF Panels an?

Das AGF-Panel umfasst 5.400 Haushalte mit rund 11.000 Panelisten. Es ist damit eines der größten täglich berichtenden Panels weltweit.

Neben dem AGF-Panel betreibt die AGF mit Nielsen auch ein Desktop- und Mobile-Panel mit jeweils 10.650 Panelisten. Deren Nutzung wird in das AGF-Panel als Core-Panel fusioniert. Insgesamt berichten damit täglich mehr als 30.000 Panelisten aus drei Panels.

 

Wie wird die Streaming-Nutzung gemessen?

Die AGF nutzt einen hybriden Messansatz aus Zensus- und Panelmessung. Neben dem AGF-Panel mit der GfK betreibt die AGF mit Nielsen auch ein Desktop- und Mobile-Panel mit jeweils 10.650 Panelisten. 9 Anbieter, die an der Messung teilnehmen, müssen dies aktiv tun. Für die Zensusmessung erfolgt dies über das so genannte Tagging, in dem die Messteilnehmer den Messcode in ihre Streamingangebote implementieren. Die Messung kann ohne Consent erfolgen und bildet somit sämtliche Streaming-Nutzungen des Angebots ab. Bei der Panelmessung wird auf den Endgeräten der Panelisten eine Software installiert, die die im Zensus gemessenen Nutzungsvorgänge den jeweiligen Panelisten zuordnet. Die Panelmessung liefert Personeninformationen und Nettovorgaben, die mit einer reinen Zensusmessung nicht ermittelt werden können. Die Nutzung aus den Online-Panels wird in das AGF-Panel fusioniert und an die Zensus- und Nettovorgaben kalibriert. Das gewichtete AGF-Panel, bestehend aus Personen in TV- und Non-TV-Haushalten mit ihrer TV- und Streaming-Nutzung als konvergenter Datenbestand liefert die Basis für den Marktstandard Bewegtbild.

 

Warum misst die AGF im AGF-Panel zusätzlich mit Messroutern Streaming?

Zusätzlich misst die AGF im AGF-Core-Panel mit der GfK seit 2020 mit Messroutern ebenfalls StreamingNutzung. Damit werden nicht nur Single-Source-Bindeglieder zur Übertragung der von Nielsen gemessenen Streaming-Messung ins AGF-Panel geschaffen. Auf hochaggregiertem Niveau ist es damit auch möglich, passiv die Nutzung von Streaming-Plattformen wie Netflix, Prime Video und Disney+ zu messen (derzeit ausschließlich an Smart TV-Geräten).

 

Wie viele Haushalte im AGF-Panel haben bereits einen Messrouter?

Aktuell sind es über 3.100 von 5.400 Haushalten (Stand: Januar 2024), die täglich berichten. Bis zum 31.12.2024 sollen mindestens 3.600 Haushalte unter digitaler Messung stehen.


Was lässt sich mit den unterschiedlichen Standards auswerten?

Mit dem Marktstandard TV (nur TV-Haushalte) sind ausschließlich TV-Auswertungen möglich, in die die klassische, lineare TV-Nutzung am Big Screen einfließt.

Im Marktstandard Bewegtbild (TV- und Non-TV-Haushalte) können folgende Auswertungen vollzogen werden:

  • TV-Auswertungen (TV inkl. inhaltsgleichem 24/7-Livestream)
  • Streaming-Auswertungen - z.B. Streaming-Intervalle, Angebotseinheiten
  • Konvergenz-Auswertungen (z.B. Konvergenz-Intervalle, Programmmarken)

Der Marktstandard Bewegtbild bietet damit viele neue Auswertungsmöglichkeiten, hat aber aufgrund der Ausweitung der Grundgesamtheit und der Hinzunahme des 24/7-Livestreams auch Auswirkungen auf TV-Leistungswerte.

 

Wie verändern sich die Leistungswerte für TV-Auswertungen durch die Umstellung des Marktstandards auf Bewegtbild?

Bei TV-Auswertungen steigen durch das Hinzukommen des 24/7-Livestreams absolute Werte wie Sehbeteiligung, Seher, Nettoreichweite sowie Kontaktsumme in Mio. leicht an.

Die Marktanteile der Sender können sich untereinander leicht verschieben, da nicht jeder Sender gleichermaßen vom Hinzukommen des 24/7-Livestreams profitiert. Dabei spielen auch unterschiedliche Angebotssituationen eine Rolle, je nachdem, ob ein 24/7-Livestream etwa sehr prominent auf einer Angebotsseite platziert ist oder hinter einer Paywall liegt. Außerdem muss der 24/7-Livestream von der AGF gemessen werden. Voraussetzung dafür ist die Teilnahme am Streaming-Projekt der AGF.

Geht es um relative Werte, mit Bezug zum Zielgruppenpotenzial (z.B. Sehbeteiligung in Prozent, Nettoreichweiten in Prozent), ergeben sich aktuell im Bewegtbildstandard sinkende Werte im Vergleich zum Marktstandard TV, da das Hinzukommen des 24/7-Livestreams die höhere Grundgesamtheit nicht komplett ausgleicht.

Diese generellen Annahmen gelten nicht für alle Zielgruppen gleichermaßen. Während bei der Erweiterung der Grundgesamtheit um Non-TV-Haushalte die digitale, mobile Zielgruppe der 20- bis 39-Jährigen den größten Sprung macht, sind es die 14- bis 19-Jährigen, die relativ den größten Nutzungsanstieg durch den 24/7-Livestream erfahren.

Inhaltlich sehen wir, dass insbesondere Sendungen mit Live-Character wie Sport und Nachrichten von der Zuordnung des 24/7-Livestreams profitieren.

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Wird es Schulungen geben und wann finden diese statt?

Es wird begleitende Schulungen geben. Für nähere Informationen zu den Angeboten und Terminen wenden Sie sich bitte an .