TV

Kernstück der Reichweitenforschung ist das AGF-Panel, das die AGF in Kooperation mit der GfK betreibt und kontinuierlich vom TV- zum Bewegtbild-Panel weiterentwickelt hat. Die AGF Videoforschung hat das Panel in mehreren Ausbaustufen systematisch vergrößert. Waren es in den 1980er Jahren erst rund 2.700 Haushalte, so hat sich die Panelgröße inzwischen auf mindestens 5.265 Haushalte, in denen rund 11.000 Personen leben, fast verdoppelt. Inklusive der sogenannten Non-TV-Haushalte, also Haushalte ohne klassischen Big Screen, umfasst das AGF-Panel mindestens 5.400 Haushalte. Das erweiterte Panel ist Grundlage für Auswertungen im Bewegtbildstandard.


Grundgesamtheit

Seit Jahresbeginn 2016 war die Grundgesamtheit die „Wohnbevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland in Privathaushalten mit mindestens einem Fernsehgerät in Gebrauch und einem deutschsprachigem Haupteinkommensbezieher“.

Im Marktstandard Bewegtbild erweitert sich die Grundgesamtheit auf „Wohnbevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland in Privathaushalten mit mindestens einem Fernsehgerät in Gebrauch oder mindestens einem streamingfähigen Device und einer deutschsprachigen Haupteinkommensperson“.

Mit dieser Grundgesamtheit wird die Bewegtbild-Nutzung von rund 78,271 Millionen Personen ab 3 Jahren in 40,478 Millionen Bewegtbildhaushalten abgebildet (Stand 01.01.2024).


Strukturerhebung

Im Rahmen der Strukturerhebung werden die Panelhaushalte einmal pro Jahr befragt (schriftlich: PAPI oder Online). Auf Basis dieser abgefragten Haushalts- und Personenmerkmale wird die Vielzahl an Zielgruppen gebildet, die für die Auswertungen zur Verfügung stehen. Außerdem nutzt die AGF diese Strukturinformationen zur Justierung der täglichen Gewichtung des AGF-Panels.


Außenvorgaben

Die Auswahl der Panel-Haushalte basiert auf jährlich aktualisierten Vorgaben, die seit dem 01.01.2022 aus der AGF Videopotenziale bezogen werden. Sie besteht aus zwei Elementen: der Potenzialstudie, die die AGF seit 2020 in Kooperation mit der agof und der agma durchführt, sowie der AGF-eigenen Plattformstudie.

Die Potenzialstudie besteht aus 20.000 repräsentativen Interviews, die in zwei Tranchen (Herbstwelle des vergangenen Jahres plus Frühjahrswelle) telefonisch erhoben werden.

Die Plattformstudie, bestehend aus weiteren 5.000 Fällen, wird mit einer aufwendigen Methodik erhoben, in der die Interviewer die Haushalte auch begehen und so genaue Angaben dazu gewinnen können, welche Pay-TV-Anbieter und welche Streaming-Dienste genutzt werden.

Da in der Befragung nur Teilnehmer ab 14 Jahren befragt werden dürfen, werden die Vorgaben zu Kindern im Alter von 3 bis 13 Jahren durch Informationen aus dem Mikrozensus ergänzt.

Als weitere Vorgabe zur Aktualisierung wird zusätzlich aus der Plattformstudie das Soll speziell für das Merkmal „Plattform“ zur Beschreibung von Pay-TV-Haushalten abgeleitet. Um die Verteilung innerhalb des Segments Pay-TV möglichst valide abzubilden, wird außerdem ein von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte verantworteter Audit hinzugezogen, der Vorgaben für die Verteilung von Sky als größtem Anbieter auf dem deutschen Pay-TV-Markt bereitstellt.

Die Aktualisierung der Sollvorgaben erfolgt grundsätzlich zum Jahreswechsel. Die Vorgaben für die Merkmale „Plattform“ und „Sky“ werden zusätzlich zum 01.07. eines Jahres ein weiteres Mal aktualisiert.


Stichprobe

Basis der Stichprobe der Panelhaushalte ist das 2011 vom Arbeitskreis Deutscher Marktforschungsinstitute (ADM) aktualisierte ADM Stichprobensystem, das aus rund 53.000 Sampling Points besteht. Dies sind kleinräumige Flächen, die sich aus kleinen Gemeinden, Stadtteilen oder einzelnen Straßenabschnitten zusammensetzen und so das gesamte bewohnte Gebiet der Bundesrepublik abdecken. Damit hat jeder Haushalt die Chance, in die Stichprobe für die Anwerbung neuer Haushalte für das Panel zu gelangen.


Rekrutierung

Die Anwerbung von Haushalten für das AGF-Panel erfolgt durch folgende Verfahren: Auf Basis einer repräsentativen Stichprobe werden Haushalte CATI (Dual Frame 70/30) / Random Route kontaktiert und in einem kurzen telefonischen Interview ermittelt, ob der Haushalt im Hinblick auf soziodemographische Merkmale und Empfangssituation die Sollvorgaben für das AGF-Panel erfüllt (CATI-Screening). Hierüber werden mindestens 70 Prozent der Erstkontakte generiert.

Zusätzlich ist es möglich, dass Erstkontakte für bestimmte Zielgruppen auch per Kontaktaufnahme via Online bzw. im Quota-Verfahren erzielt werden. Der Anteil darf hierbei 30 Prozent der Haushaltsanwerbungen pro Jahr nicht überschreiten. Ist ein Haushalt grundsätzlich geeignet, wird ein persönliches Anwerbeinterview (face to face) für das AGF-Panel geführt. Bei diesem Anwerbeinterview werden weitere Informationen über den Haushalt analog zu der Strukturerhebung erfasst. Nach erfolgreicher Rekrutierung folgt die Installation der Messtechnik und die Aufnahme des Haushalts in die tägliche Berichterstattung. 


Gewichtung

Die Panel-Haushalte verteilen sich über ganz Deutschland, wobei in jedem Bundesland mindestens 213 repräsentative Haushalte zur Verfügung stehen. Dadurch stellt die AGF sicher, dass auch für kleinere Bundesländer ausreichend Haushalte vorhanden sind, um auch lokale Fernsehanbieter erheben zu können.

Die damit verbundene disproportionale Verteilung der Haushalte in den Bundesländern wird über die tägliche Gewichtung wieder ausgeglichen, die Über- oder Unterdeckungen bestimmter Merkmale verhindern soll.

Die Non-TV-Haushalte im AGF-Panel werden aufgrund der geringeren Fallzahl über die 4 Regionen Nord, Süd, Ost und West verteilt.

Die Gewichtung erfolgt in zwei Schritten:

  • Die vorläufige Gewichtung erfolgt täglich, nachdem die GfK die nachts abgerufenen Daten übertragen und geprüft hat. Auf dieser Basis entstehen die TV-Quoten zur Fernsehnutzung des Vortages.
  • Bei der endgültigen Gewichtung werden acht Tage später die während dieser Zeitspanne zusätzlich abgerufenen Haushalte mit einbezogen und die vorläufigen Gewichtungsfaktoren durch die endgültigen Faktoren überschrieben. Zusätzlich fließt die zeitversetzte Nutzung mit ein, die in den drei zurückliegenden Tagen stattgefunden hat.

Das Gewichtungsverfahren gewährleistet eine exakte Hochrechnung auf alle TV- beziehungsweise Bewegtbildhaushalte und alle darin lebenden Personen ab drei Jahren in ganz Deutschland.

Empfangsebenen

Im Panel werden vier Empfangsebenen unterschieden, die als eigenständiges Merkmal sowohl bei der Anwerbung als auch bei der Gewichtung zählen:

  • bis 2023: IPTV, Satellit, Kabel und Terrestrik
  • ab 2024: Satellit, Kabel, Terrestrik und Internet (TV)

Begriffsdefinitionen (ab 2024):

  • Satellit: TV-Empfang über eine Satellitenschüssel oder über eine Satelliten-Gemeinschaftsanlage
  • Kabel: TV-Empfang über einen Kabelanschluss, mit einer i.d.R. monatlichen Gebühr an einen Kabelnetzbetreiber (alternative Abrechnung über Mietnebenkosten möglich)
  • Terrestrik: TV-Empfang über DVB-T / DVB-T2, wofür eine Haus-, Zimmer- oder Stabantenne und ein DVB-T- / DVB-T2-Receiver benötigt werden
  • Internet (TV): TV-Empfang über das Internet, inkl. IPTV-, OTT- und Hybridangeboten

Die Empfangsarten werden in den Haushalten für alle unter Messung stehenden TV-Geräte (inkl. der angeschlossenen Zusatzgeräte) ermittelt. Auf Basis der Empfangsebenen-Hierarchie wird jeder Haushalt genau einer Empfangsebene zugeordnet.

Den größten Anteil hat derzeit der Satelliten-Empfang.

Entwicklung der TV-Empfangsebenen (Haushalte in %)

© Quelle: AGF Videoforschung; AGF SCOPE 1.5; Haushalte; 01.01.2024; Marktstandard: TV; Auswertungstyp Strukturanalyse; Paketnummer: 13040 vom 27.02.2024