Bewegtbildstandard
Seit 01.01.2024 ist der "Marktstandard Bewegtbild" der Default in den Auswertungssystemen der AGF Videoforschung. Er hat den "Marktstandard TV" abgelöst.
Zielsetzung
Mit der Umstellung des Marktstandards auf Bewegtbild verfolgt die AGF das Ziel, eine adäquate Abbildung der veränderten Angebots- und Wettbewerbsstruktur vorzunehmen.
Dabei werden neben den TV-Haushalten nun auch Haushalte berücksichtigt, die kein TV-Gerät besitzen, aber mindestens ein Gerät, mit dem Online-Content empfangen werden kann (bspw. PC, Laptop, Smartphone und Tablet).
Zusätzlich wird neben der linearen TV-Nutzung auch die lineare und non-lineare Nutzung von Streaming-Angeboten über nahezu alle Endgeräte berücksichtigt.
In neu geschaffenen Auswertungsmöglichkeiten werden auch die zeitlichen Restriktionen aufgehoben, um die individuellen Programmabläufe in den konvergenten Nutzungsdaten sinnvoll abbilden zu können.
Sämtliche mit der Umstellung einhergehende Maßnahmen werden in diesem Dokument beschrieben.
Erweiterung der Grundgesamtheit
Einhergehend mit der Umstellung des Marktstandards wurde die Grundgesamtheit erweitert. Für die Abbildung der Bewegtbildnutzung im Forschungssystem der AGF werden nun neben TV-Haushalten, also Haushalten mit mindestens einem TV-Gerät im Gebrauch, auch sogenannte Non-TV-Haushalte berücksichtigt, die zwar nicht über einen Big Screen verfügen, aber über mindestens ein Gerät, mit dem Online-Content empfangen werden kann.
Erweiterung der Streamingnutzung
Die AGF misst bereits seit 2017 Streamingnutzung über separate Online-Panels, betrieben von Nielsen. Seit 2019 erfolgt eine regelmäßige Ausweisung.
Im Rahmen der kontinuierlichen Weiterentwicklung von Messung und Methode kann nun eine einwilligungsfreie Messung für Mobile- und Desktop-Devices für alle Messteilnehmer gewährleistet werden.
Im Datenproduktionsprozess erfolgt eine Fusion der in den Online-Panels gemessenen und an der Gesamterhebung kalibrierten Streamingnutzung in das AGF-Panel. Durch die Verwendung verschiedener medienspezifischer Bindeglieder sowie gemessener Überschneidungsinformationen wird der konvergente Nutzungsdatenbestand der AGF erstellt, auf dessen Basis die Ausweisung und Analyse im Marktstandard Bewegtbild erfolgt.
Anpassung des Matchingzeitraums der Konvergenzreichweite
Zur Herstellung der Konvergenzreichweite erfolgt im AGF System ein Matching der TV- und Streaming-Inhalte. Die Verbindung wird regelgebunden über den TV-Sendestamm und den Streaming-Contentstamm hergestellt. Der Zeitraum für das automatische Matching, in dem VoD-Leistung zu einer TV Sendung hinzugerechnet wird, hat sich zum 01.01.2023 von bisher -7/+60 auf -14/+13 Tage im überarbeiteten Marktstandard Bewegtbild geändert.
Impact der Umstellung auf Leistungswerte
- Absolute Werte wie beispielsweise Sehbeteiligung, Seher, Nettoreichweite sowie Kontaktsumme in Mio. steigen durch die Hinzunahme des Livestreams.
- Marktanteile unter den Sendern verschieben sich leicht durch die Hinzunahme des Livestreams.
- Relative Werte wie Sehbeteiligung in %, Seher in %, Nettoreichweite und Kontaktsumme in %, Sehdauern sowie GRP sinken aufgrund der Erweiterung der Grundgesamtheit und des damit einhergehenden Potenzialanstiegs, der in der Regel nicht durch die hinzukommende Livestreamnutzung aufgewogen wird.
Neue Auswertungsaggregate
Neue Nutzungsformen und Bereitstellungsformen von Inhalten erfordern auch neue Auswertungsaggregate als eine sinnvolle Basis für Vergleiche. Im Streaming-Bereich gibt es keine linearen Programmabläufe, es gibt keinen klaren Bezug zu einer konkreten Ausstrahlung. Um lineares TV und Streaming also gemeinsam betrachten zu können, haben wir neue Auswertungsaggregate geschaffen.
Programmmarken
Programmmarken wurden eingeführt mit dem Ziel, Crossmedia-Reichweiten für starke Medienmarken unabhängig von deren Linearität und Endgerät zu gewährleisten. Dadurch werden sowohl lineare als auch non-lineare Inhalte miteinander anstatt gegeneinander vermessen.
Für Programmmarken werden Brutto- und Nettoreichweiten sowie Nutzungsvolumina auf Basis von Kalenderwochen ausgewiesen.
Nutzungsanteil Bewegtbild
Für die Analyse von Bewegtbildinhalten wird mit dem Nutzungsanteil Bewegtbild (kurz: NAB) eine Kenngröße für Konvergenz-Auswertungen geschaffen, die die Wettbewerbsposition eines Auswertungselements darstellt und deren Tracking erlaubt. Das Fact wird auf Basis des Nutzungsvolumens gebildet und berechnet sich aus dem Nutzungsvolumen des Auswertungselements im Verhältnis zum Nutzungsvolumen von Bewegtbild Gesamt.