Glossar
Von A wie AGF Videoforschung bis Z wie Zapping – hier werden die wichtigsten Fachbegriffe der Bewegtbildforschung erläutert.
Tarifgruppen
Die Tarifgruppen im TV haben eine eindeutige Angabe je Sendetag. Sie bestehen aus 4 stets vollständig verfügbaren Angaben. Für Werbung ist die Codierung zwingend vorgeschrieben. Zusätzlich kann die Codierung auch für andere Sendungsarten wie Sponsoring oder Trailer vergeben werden.
Tarifart: 2-stellig (Zuordnung der Werbeinseln zu verschiedenen Bereichen, die die Art der Werbung definieren)
Preisgruppe: 2-stellig (bestimmt den Spotpreis in der Werbeinsel, ist der Tarifart untergeordnet)
Stunde: 2-stellig (geplante Ausstrahlungsstunde der Werbeinsel)
Blocknummer: 2-stellig (interne vom Sender vergebene Nummer, meist fortlaufend innerhalb einer Stunde / eines Umfelds)
Es gilt folgende Klassifizierung:
01-10 | Standardwerbung allgemein |
01-20 | Standardwerbung |
11 | Standardtarif Sport |
12 | Standardtarif Kinder |
21-30 | Eventwerbung |
21-24 | Eventtarif Sport |
01-30 | Werbung Gesamt |
31-80 | Sonderwerbeformen |
81-99 | Senderinterne Codierung |
In den Referenzsystemen sind Preisinformationen für die Tarifarten 1-30 hinterlegt. Sonderwerbeformen sind den Tarifarten ab 31 zugeordnet, damit sie nicht in die Durchschnittsberechnung von Werbung Gesamt eingehen. Die Tarifarten 81-99 beinhalten senderinterne Informationen, die sich nicht auf Werbeblockdaten beziehen und nur für den jeweiligen Sender lizensiert sind.
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