Frankfurt, 18.07.2024. Über die Hälfte aller betroffenen Kabel-Haushalte, die sich bereits mit dem Thema beschäftigt haben, möchten auch mit der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs beim Kabel bleiben. Das ist das Ergebnis der Frühjahrswelle der Plattformstudie 2024-I, die Kantar im Auftrag der AGF Videoforschung GmbH zwei Mal im Jahr durchführt.
Seit dem Wegfall des sogenannten Nebenkostenprivilegs zum 1. Juli 2024 dürfen Kabelgebühren in Mietverträgen nicht mehr als Nebenkosten abgerechnet werden. Von den rund 17 Millionen Haushalten in Deutschland, die über Kabelempfang an mindestens einem TV-Gerät verfügen, sind potenziell ca. zwei Drittel der Haushalte betroffen, da sie sich in einem Mietverhältnis befinden. In der aktuellen Plattformstudie gaben 53,2% der befragten Kabel-Haushalte im Mietverhältnis an, dass ihre Kabelgebühren über die Betriebskosten abgerechnet werden.
Zum Zeitpunkt der Datenerhebung hatte sich mehr als die Hälfte (53,4%) der betroffenen Haushalte bereits mit dem Thema beschäftigt oder Informationen dazu erhalten – ein deutlicher Anstieg im Vergleich zur letzten Befragungswelle im Herbst 2023 (13,6%). 51,7% dieser informierten Befragten, von denen 96,6% (Mit-)Entscheider über die Wahl des Empfangsweges sind, wollen auch weiterhin bei Kabel bleiben, während 26,0% angaben, die Empfangsart wechseln zu wollen.
„Die endgültigen Auswirkungen sowohl für die Kabelanbieter als auch für die betroffenen Haushalte sind aktuell noch nicht vollumfänglich absehbar und werden von der AGF weiter beobachtet. Laut Pressemeldungen mussten die Anbieter in den letzten Monaten zum Teil bereits deutliche Kundenverluste verzeichnen, dazu haben viele Vermieter ihre Sammelverträge spätestens zum Juli gekündigt“, sagt Kerstin Niederauer-Kopf, Vorsitzende der Geschäftsführung der AGF Videoforschung. „Offen ist, ob und wie die Anbieter die Umstellung kurzfristig umsetzen können, da Techniker vor Ort notwendig sind, um Abschaltungen vorzunehmen. Trotzdem müssen sich spätestens jetzt auch die Nutzer mit Alternativen auseinandersetzen, da ein Kabelsignal sonst langfristig ausbleibt, auch wenn zunächst vielleicht noch alles wie gewohnt funktioniert.“
In der Erhebung für die Herbstwelle der Plattformstudie werden die Folgen der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs eine zentrale Rolle spielen.
Anteil der Haushalte mit CTV und Internetnutzung erreichen erneut Höchstwerte
Der Anteil der Haushalte mit einem Connected TV stieg leicht auf 57,6% (2023-II: 55,5%). Die aktive Anbindung des TV-Gerätes an das Internet erfolgt dabei zumeist über einen Smart-TV (50,7%), in knapp 7% der Haushalte sind die Fernseher über zusätzliche Geräte (wie z.B. Spielekonsolen, Streamingsticks oder PCs) mit dem Internet verbunden.
Die Internetnutzung (letzte 4 Wochen) ist mit 91,4% (2023-II: 90,6%) erneut gestiegen. Die Befragten verwenden dabei am meisten das Smartphone (87,7%), gefolgt vom PC/Laptop (75,4%), dem Smart-TV (59,9%) sowie dem Tablet (41,4%).
Insgesamt gaben 73,1% der Befragten an, in den letzten vier Wochen ein Videostreaming-Angebot genutzt zu haben. Weiterhin am beliebtesten ist dabei YouTube mit 56,0%. Es folgen Netflix (39,2%), Amazon Prime Video (26,7%) und Disney+ (9,4%). Erstmals gezielt abgefragt wurde zudem die Nutzung von Videos auf Social Media-Plattformen, die von 40,5% der Befragten genutzt wurden. 38,9% der Befragten gaben an, Online-Angebote der TV-Sender genutzt zu haben – ein Anstieg im Vergleich zu den Vorwellen.
Methoden-Steckbrief
Für die Plattformstudie befragt das Marktforschungsinstitut Kantar im Auftrag der AGF Videoforschung seit 2011 zweimal im Jahr pro Welle ca. 2.500 Teilnehmer aus der deutschsprachigen Bevölkerung ab 14 Jahren in TV-Haushalten. Die Studie wird in den Haushalten der Befragten durchgeführt. Neben einem ausführlichen Interview zu Soziodemographie, Online- und Streamingnutzung, Ausstattung der TV-Geräte und empfangbaren Programmen werden die Angaben überdies durch Begutachtung der Geräte und Einschaltung von Programmen validiert. Die repräsentative Studie liefert aktuelle Vorgaben zum Potenzial und zur Verteilung von Haushalten mit Zugang zu einer Plattform und dient damit als Außenvorgabe für die strukturelle Panelsteuerung sowie für die Gewichtung und Hochrechnung der Plattformhaushalte. Sie liefert außerdem Erkenntnisse zur Video-on-Demand-Nutzung, insbesondere von Angeboten, die nicht unter AGF-Messung sind. Die Ergebnisse der Plattformstudie sind zudem zentraler Bestandteil der Außenvorgabe der AGF.